Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich aus den vergangenen Jahren

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2012

Um mehr über die genannten Strafprozesse aus dem Jahr 2012 zu erfahren, klicken Sie auf den entsprechenden Link!
 
Strafrecht / räuberischer Diebstahl

29. November 2012 Keine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls

Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde unser Mandant angeklagt, einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, nach einem Ladendiebstahl Gewalt gegen einen Ladendetektiv verübt zu haben. Motiv für die Gewaltanwendung soll der Erhalt der Diebesbeute gewesen sein. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.

Der Detektiv hatte angegeben, unseren Mandanten nach dem Diebstahl angesprochen zu haben. Daraufhin soll unser Mandant den Detektiv geschlagen haben und versucht haben, zu flüchten. Im sich anschließenden Handgemenge soll unser Mandant abermals auf den Detektiv eingeschlagen und nach ihm getreten haben. Rechtsanwalt Dietrich verwickelte den Detektiv in der Vernehmung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Widersprüche, so dass letztlich nicht mehr aufgeklärt werden konnte, ob, und wenn ja wann unser Mandant den Detektiv geschlagen hat. Deshalb erfolgt lediglich eine Bestrafung wegen einfachen Diebstahls und versuchter Nötigung. Unser Mandant wurde trotz wiederholter Einträge im Bundeszentralregister lediglich zu einer Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Weitere Informationen zum Ladendiebstahl und zum räuberischen Diebstahl finden Sie auf unserer Infoseite: www.strafverteidiger-diebstahl.de .

 
Strafrecht / Anzeige wegen Stalking

10. September 2012 Einstellung mangels Tatnachweises bei Stalkingvorwurf

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Nachstellung (Stalking). Seine ehemalige Lebensgefährtin hatte ihn angezeigt, weil unser Mandant angeblich nach Beendigung der Beziehung weiterhin Kontakt zu seiner Lebensgefährtin gesucht haben soll. Unser Mandant war bereits in der Vergangenheit wegen Nachstellung (Stalking) verurteilt worden. In diesem alten Verfahren hatte unser Mandant nach Beendigung einer Beziehung weiterhin Kontakt zu seiner ehemaligen Freundin gesucht.

Unser Mandant teilte im aktuellen Ermittlungsverfahren Rechtsanwalt Dietrich mit, dass er nach Beendigung der Beziehung verschiedenste leihweise überlassene Gegenstände von seiner Lebensgefährtin herausverlangt hatte. Da die Lebensgefährtin diese Gegenstände nicht herausgeben wollte und sich bei unserem Mandanten wegen der Beendigung der Beziehung rächen wollte, hatte sie ihn bei der Polizei in Berlin wegen Nachstellung (Stalking) angezeigt. Rechtsanwalt gab deshalb bereits im Ermittlungsverfahren eine umfangreiche Einlassung für unseren Mandanten ab. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Stalkings gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises eingestellt.

 
Strafrecht / Nötigung

16. Oktober 2012 Einstellung bei Nötigung im Straßenverkehr

Die Amtsanwaltschaft Berlin hatte beim Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr beantragt. In diesem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, rechtswidrig mit Gewalt einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.

Zunächst hatte unser Mandant auf der Greifswalder Straße in Berlin Prenzlauer Berg einen anderen Autofahrer grundlos wiederholt angehupt. Danach setzte sich unser Mandant mit seinem PKW vor das andere Fahrzeug und zwang es zum Anhalten. Im Anschluss daran sprang unser Mandant aus seinen Wagen und beschimpfte den anderen Verkehrsteilnehmer. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf. Rechtsanwalt Dietrich erklärte, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen und es sich bei diesem Verhalten um einen einmaligen Vorfall handeln würde. Deshalb waren die Amtsanwaltschaft Berlin und der zuständige Richter bereit, das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr einzustellen. Weitre Informationen finden sie auf unsereer Internetseite zum Verkehrsstrafrecht.

 
Strafrecht / Kleptomanie und Diebstahl

03. September 2012 Einstellung bei Diebstahl von hochwertigen Gebrauchsgütern

Unser Mandant wurde auf dem Flughafen Frankfurt am Main bei einem Diebstahl von hochwertigen Gebrauchsgütern festgestellt. Bei Auswertung von älterem Videomaterial stellte sich heraus, dass unser Mandant bereits in der Vergangenheit wiederholt im vierstelligen Bereich Waren auf dem Flughafen Frankfurt am Main gestohlen hatte. Deshalb fertige die Polizei eine Strafanzeige wegen mehrerer Diebstahlsvorwürfe. Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um Übernahme der Verteidigung. In den notwendigen Gesprächen zwischen unserem Mandanten und Rechtsanwalt Dietrich stellte sich heraus, dass unser Mandant nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Waren entwendet hatte. Vielmehr leidet unser Mandant an Kleptomanie. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Amtsanwalt. Dieser war zunächst aufgrund der hohen Schadenssumme und der wiederholten Diebstähle nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich fertigte deshalb einen umfangreichen Schriftsatz, in welchem er die Lebenssituation unseres Mandanten darstellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass der Zwang zum Stehlen (Kleptomanie) seine Ursache in beruflichen und privaten Problemen hatte. Deshalb hatte sich unser Mandant dazu entschieden, professionelle psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Schilderungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main schließlich doch bereit, dass Verfahren gem. § 153 a StPO einzustellen. Über dieses Ergebnis war unser Mandant und Rechtsanwalt Dietrich sehr erleichtert.

Strafrecht / Betrug

31. August 2012 Einstellung bei Betrug im Strafbefehlsverfahren

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihr ein Strafbefehl zugestellt worden ist. In diesem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, in Berlin Marzahn in einem Bekleidungsgeschäft die Preisetiketten vertauscht und dann ein Bekleidungsstück mit einem geringen Preis an der Kasse vorgelegt zu haben. Das vermeintliche Tatgeschehen wurde durch das Geschäft auf Video aufgezeichnet. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Danach wandte er sich an das Gericht und fragte an, ob das Verfahren eingestellt werden könnte. Diese wurde vom Gericht abgelehnt, weil unsere Mandantin bereits wegen Betruges vorbestraft war. Sie wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. In der Hauptverhandlung wurde zunächst das Video in Augenschein genommen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass eine Tathandlung auf dem Video nicht wahrnehmbar sei. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb nochmal an, dass Verfahren wegen Betruges gegen unser Mandantin ohne Auflage einzustellen. In einem längeren Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Auf die Vernehmung des anwesenden Detektivs wurde verzichtet und das Verfahren ohne Auflage eingestellt.

 
Strafrecht / Bußgeldverfahren

29. August 2012 Einstellung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Unser Mandant wurde in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 21 km/h geblitzt. Als Strafe drohte ein Bußgeld von 70,00 € und ein Punkt in Flensburg. Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich. Er erkundigte sich zunächst, ob es Sinn machen würde, sich gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr zu setzen, da sie nach Mitteilung unseres Mandanten von ihm begangen wurde. Da unser Mandant verkehrsrechtsschutzversichert ist und ein Punkt drohte, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Bußgeldstelle als Verteidiger im Ordnungswidrigkeitsverfahren an und beantragte Akteneinsicht. Bereits auf diesen Antrag hin wurde das Verfahren durch die zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg eingestellt. Regelmäßig stellt die Bußgeldstelle Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, sobald sich ein Rechtsanwalt als Verteidiger anzeigt und die Bußgeldakte formale Fehler, wie z.B. das Fehlen eines Eichscheins, aufweist. Ohne Anzeige von Rechtsanwalt Dietrich hätte die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erlassen.

 
Strafrecht / Falschaussage

10. August 2012 Einstellung bei Falschaussage

Unser Mandant wurde beschuldigt, vor dem Amtsgericht Plauen eine Falschaussage gem. § 153 StGB begangen zu haben. Hierbei soll unser Mandant als Zeuge in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Plauen wahrheitswidrig angegeben haben, dass der dortige Beschuldigte im Rahmen eines Fußballspiels keine Polizeibeamten verletzt habe. In dem dortigen Verfahren hatten mehrere Polizeibeamte ausgesagt, dass der dortige Beschuldigte eine gefährliche Körperverletzung zu Lasten der Polizeibeamten begangen habe. Der dortige Beschuldigte wurde zu einer 10 monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Im Anschluss an das Verfahren wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach umfangreich die Angelegenheit mit der Staatsanwältin aus Plauen. Die Staatsanwältin war im Anschluss an dieses Gespräch bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 153 a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erfreut, da eine Verurteilung zwangsläufig zu einer Entlassung aus seinem Arbeitsverhältnis geführt hätte.

 
Strafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis

12. Juli 2012 Einstellung bei Strafanzeige Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

Unser Mandant wurde auf einem Motorroller durch die Polizei Berlin überprüft. Hierbei stellte die Polizei fest, dass unser Mandant nicht im Besitz eines Führerscheins war und kein Versicherungsschutz für den Motorroller bestand. Ein Kfz, welches im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird, muss nach § 1 PflVG haftpflichtversichert sein. Unser Mandant musste aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit seine Fahrerlaubnis für einen Monat abgeben. Innerhalb des bestehenden Fahrverbotes wurde unser Mandant durch die Polizei angetroffen. Die Polizisten erstatten deshalb Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gem. § 6 PflVG.

Da die Tatvorwürfe nachweisbar waren, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der Amtsanwaltschaft Berlin. Diese war im Anschluss an das Gespräch bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 300,00 € einzustellen. Nach § 6 PflVG droht als Strafe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Darüber hinaus kann unter Umständen das Fahrzeug eingezogen werden und des droht der Entzug des Führerscheins.

 
Jugendstrafrecht / gefährliche Körperverletzung

03. Juli 2012 Danksagung von Eltern im Jugendstrafverfahren

Nach Abschluss eines Strafverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin dankten die Eltern unseres Mandanten in einer Mail Rechtsanwalt Dietrich:

„ … Wir haben uns durch Sie sehr gut aufgehoben gefühlt und unser Sohn war sehr gut beraten. Dafür möchten wir uns sehr herzlich bedanken. Wir hoffen nicht, dass wir noch einmal in eine solche Situation geraten, wüssten aber im Notfall, wohin wir uns dann wenden könnten … “

 
Strafrecht / Mordanklage

03. Juli 2012 Lediglich 6 Jahre Freiheitsstrafe bei Mordanklage

Unserem Mandaten wurde durch Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorgeworfen, seine Ehefrau aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet zu haben. Er wurde beschuldigt, seine Ehefrau aus Eifersucht im Schlaf erwürgt zu haben. Das Gesetz sieht bei einem Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich auf sein Schweigerecht berufen. Die Staatsanwaltschaft stützte die Anklage auf einen in der Ermittlungsakte befindlichen Arztbrief, nach welchem unser Mandant angeblich gegenüber einer behandelnden Ärztin angegeben haben soll, seine Ehefrau aus Eifersucht erwürgt zu haben. Unser Mandant bestritt gegenüber Rechtsanwalt Dietrich, derartige Äußerungen gegenüber der behandelnden Ärztin abgegeben zu haben.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Neuruppin verlas Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung seines Mandanten. In dieser Erklärung räumte unser Mandant ein, seine Ehefrau erwürgt zu haben. Er bestritt aber, dass seine Ehefrau zum Tatzeitpunkt geschlafen habe. Vielmehr ist der Tat ein heftiger Streit vorausgegangen. Hintergrund des Streits waren finanzielle Probleme.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage versuchten im Gerichtsverfahren den Arztbrief verlesen zu lassen oder die Ärztin als Zeugin zu hören. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass der Arztbrief rechtswidrig in die Ermittlungsakte gelangt sei und deshalb nicht verlesen werden dürfte. Ebenfalls verweigerte Rechtsanwalt Dietrich die Einwilligung, die Ärztin als Zeugin zu hören. Das Landgericht Neuruppin schloss sich der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und ging von einem Verwertungsverbot bzgl. der Verlesung des Arztbriefes aus. Auch die Ärztin konnte ohne Einwilligung unseres Mandanten nicht als Zeugin gehört werden, weil diese einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt.

Die Nebenklage beantragte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Mordes und somit eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Nebenklage sah es als erwiesen an, dass die Ehefrau zum Tatzeitpunkt geschlafen habe. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf das Beweisergebnis und stellte klar, dass es der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage nicht gelungen sei, nachzuweisen, dass unser Mandant seine Ehefrau im Schlaf aus Eifersucht erwürgt habe. Es sei deshalb nicht von einem Mord, sondern nur von einem Totschlag auszugehen. Darüber hinaus lag nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, aufgrund eines psychischen Ausnahmezustandes, ein minder schwerer Fall des Totschlages vor.

Das Landgericht Neuruppin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten wegen Totschlages in minderschwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Die von der Nebenklage eingelegt Revision wurde durch den BGH am 03. Juli 2012 verworfen.

 
Ordnungswidrigkeit / Xenonlampen

03. Juli 2012 Verwarnungsgeld bei Xenonlampen

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Ihm wurde vorgeworfen, ein Fahrzeug geführt zu haben, in welchem nicht zugelassene Xenonscheinwerfer eingebaut waren. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wurde im Bußgeldbescheid eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € festgesetzt.

Diese Geldbuße hätte zur Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geführt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und besprach die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Diese war bereit, die Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld von 35,00 € zu reduzieren. Ein Verwarnungsgeld führt nicht zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

25. Juni 2012 Gemeinnützige Arbeit bei schwerem Raub

Die Eltern unseres Mandanten beauftragen Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres minderjähren Sohnes. Dieser hatte eine Strafanzeige erhalten, weil er mit zwei Freunden den Geschädigten unter Vorhalt eines Messers in einer Grünanlage ausgeraubt hatte. Unser Mandant hatte hierbei dem Geschädigten ein Messer an den Hals gehalten und die Herausgabe des Handys gefordert.

Nach Anklageerhebung wurde den beiden anderen Beschuldigten jeweils ein vom Gericht ausgewählter Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im Gegensatz zu den vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidigern stellte Rechtsanwalt Dietrich bereits vor der Hauptverhandlung mehrere Anträge. Deshalb wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten durch das Jugendgericht abgetrennt. Die beiden anderen Beschuldigten wurden dann jeweils zu mehrwöchigem Arrest verurteilt.

Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten und den Eltern unseres Mandanten. Im Anschluss daran wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die zuständige Jugendgerichtshilfe. In diesem Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Jugendgerichtshilfe davon überzeugen, dass lediglich Freizeitarbeiten und drei Gespräche bei der Jugendgerichtshilfe erzieherisch ausreichend seien. Gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe konnte dann Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant als Haupttäter lediglich Freizeitarbeiten ableisten und drei Beratungsgespräche bei der Jugendgerichtshilfe wahrnehmen muss.

Im Erwachsenenstrafrecht beträgt das Strafmaß bei einem schweren Raub unter Verwendung eines Messers mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

11. Juni 2012 Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung im Jugendstrafverfahren

Unser jugendlicher Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, der Geschädigten in Berlin Pankow eine Pistole an den Kopf gehalten und dazu geäußert zu haben, dass er sie erschießen würde. Dann soll unser Mandant den Abzug der nicht geladenen Waffe gedrückt haben. Unser Mandant wurde deshalb durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Bedrohung angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Er gab an, dass sich die Geschädigte wohl an unserem Mandanten rächen wolle und ihn deshalb falsch belasten würde. Die danach vernommene Geschädigte wiederholte ihre vor der Polizei gemachten Angaben. Sie gab an, dass sie große Furcht hatte, weil sie nicht gewusst habe, ob die Waffe geladen sei. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Geschädigte dann aber in einer konfrontativen Befragung in Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche musste das Gericht unseren Mandanten vom Vorwurf der Bedrohung freisprechen.

 
Strafrecht

07. Juni 2012 Freispruch vom Vorwurf schwerer Raub

Unser Mandant wurde beschuldigt, in Hamburg im November 2010 auf offener Straße unter Vorhalt von CS Gas den Geschädigten ausgeraubt zu haben. Der Geschädigte hatte unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und einer sequenziellen Videogegenüberstellung als Täter identifiziert.Rechtsanwalt Dietrich stellte bereits im Ermittlungsverfahren mehrere Anträge, was zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führte. In der Hauptverhandlung bestätigte der Geschädigte nochmals, dass es sich bei unserem Mandanten um den Täter handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Geschädigten in der gerichtlichen Vernehmung in Widersprüche verwickeln. Trotz dieser Widersprüche beantrage die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Im Plädoyer führte Rechtsanwalt nochmals ausführlich die bestehenden Widersprüche auf und beantrage Freispruch. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde vom Vorwurf des schweren Raubes freigesprochen. Im Erwachsenenstrafrecht beträgt das Strafmaß bei einem schweren Raub unter Verwendung eines Messers mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe.

 
Strafrecht / Unterschlagung

22. Mai 2012 Einstellung Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung

Unsere Mandantin wurde durch ihren ehemaligen Arbeitgeber beim Polizeipräsidenten in Berlin angezeigt, ein Betriebsfahrzeug (Mercedes SLK) unterschlagen zu haben. Konkret warf der Arbeitgeber unserer Mandantin vor, die Fahrzeugpapiere aus den Büroräumen entwendet und daran anschließend den PKW an einen Bekannten verkauft zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfassende Stellungnahme im Namen unserer Mandantin gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser Einlassung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin in einer Partnerschaft mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber gelebt hatte. Im Rahmen dieser Beziehung hatte der Arbeitgeber den Mercedes für unsere Mandantin erworben. Nur aus steuerlichen Gründen wurde der PKW in das Betriebsvermögen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gem. § 170 StPO mangels Tatnachweis ein.

 
Strafrecht / Diebstahl

14. Mai 2012 Einstellung Diebstahlsverfahren trotz Wiederholungstat

Unsere Mandantin war bereits wegen Diebstahls vorbestraft und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich unmittelbar vor einer angesetzten Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Dietrich erörterte nach Akteneinsicht das Verfahren mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren trotz der Wiederholungstat ohne Auflagen einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich verwies insbesondere darauf, dass der Diebstahl bereits vor über einem Jahr begangen worden ist und unsere Mandantin sich mittlerweile stabilisiert hatte.

 
Strafrecht / Drogenstrafrecht

04. Mai 2012 Einstellung bei Amphetaminfund

Bei unserem Mandanten wurden in Würzburg im Rahmen einer Verkehrspolizeikontrolle Drogen in Form von Amphetamin aufgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich an die Staatsanwaltschaft Würzburg und regte eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages an. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass die aufgefundenen Drogen für den Eigenkonsum bestimmt waren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung von 350,00 € ein.

 
Strafvollstreckung

02. Mai 2012 Einweisung in den offenen Vollzug

Die Mutter unseres Mandanten meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie von der Verhaftung unseres Mandanten Kenntnis erlangt hatte. Rechtsanwalt Dietrich besuchte daraufhin am nächsten Tag unseren Mandanten in der JVA Moabit. Hier erfuhr Rechtsanwalt Dietrich, dass gegen unseren Mandanten ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, weil dieser auf die Ladung zum Strafantritt (Stellungsbefehl) nicht reagiert hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm im Anschluss an das Gespräch mit unserem Mandanten und der Information seiner Mutter Kontakt zur Einweisungsabteilung (EWA) der JVA Moabit auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte hier darlegen, dass sich trotz der Nichtbeachtung des Stellungsbefehls und eines Drogenhintergrundes bei unserem Mandanten sich dieser zukünftig den Regeln des offenen Vollzuges stellen wird. Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die EWA, dass weder eine Flucht- noch eine Missbrauchsgefahr vorliegen würden. Unser Mandant wurde deshalb trotz der Nichtbeachtung des Stellungsbefehls in den offenen Vollzug eingewiesen.

 
Strafrecht / Betrug und Urkundenfälschung

25. April 2012 Einstellung bei Urkundenfälschung im Strafbefehlsverfahren

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl erlassen, weil dieser einen Anwohnerparkausweis gefälscht hatte. Diesen Ausweis hatte er in der Windschutzscheibe seines PKW abgelegt. Ein Anwohnerparkausweis berechtigt zum unentgeltlichen Parken. Deshalb wurden unserem Mandanten ein Betrug und eine Urkundenfälschung vorgeworfen. Im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant ohne anwaltliche Beratung die Tathandlungen schriftlich gegenüber der Polizei eingeräumt. Er hoffte, dass sich durch sein Geständnis das Verfahren erledigen würde. Entgegen dieser Hoffnung wurde der Strafbefehl erlassen. Gegen den erlassenen Strafbefehl hatte unser Mandant Einspruch eingelegt und sich eine Woche vor der dann angesetzten Hauptverhandlung an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. In einem Vorgespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Gericht führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass aus rechtlichen Gründen kein Betrug vorliegen würde. Auch sei trotz des durch unseren Mandanten abgelegten Geständnisses ein Tatnachweis bzgl. der Urkundenfälschung weiterhin rechtlich schwierig und würde eine umfangreiche Hauptverhandlung erforderlich machen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin erklärten sich schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 300,00 € wegen Geringfügigkeit einzustellen. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit führt nicht zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister oder das Führungszeugnis .

 
Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

20. April 2012 Freispruch vom Vorwurf gefährliche Körperverletzung

Unser Mandant wurde angeklagt, seinen ehemaligen Schwiegervater vorsätzlich mit Fäusten und mit einer Stange geschlagen zu haben. Die Schläge mit der Stange sollen zu einem offenen Beinbruch beim Nebenkläger geführt haben. Nach der Anklage lag eine gefährliche Körperverletzung vor. Eine gefährliche Körperverletzung sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vor. Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung sind sechs Monate Freiheitsstrafe. In einer viermonatigen Hauptverhandlung versuchte die Staatsanwaltschaft Berlin und der ehemalige Schwiegervater als Nebenkläger diesen Sachverhalt zu beweisen. Unser Mandant berief sich in der Hauptverhandlung auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich auf sein Schweigerecht. Er machte keine Angaben zum Tatgeschehen. Es wurden deshalb zahlreiche angebliche unmittelbaren Tatzeugen, Gutachter und behandelnden Ärzte des Nebenklägers vernommen. Insbesondere Familienangehörige des Nebenklägers bestätigten zunächst die Aussagen des Nebenklägers. In der Befragung durch Rechtsanwalt Dietrich verstrickten sich die Familienangehörigen des Nebenklägers aber in zahlreiche Widersprüche. Insbesondere gab es Abweichungen zur Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei. Am Ende der Beweisaufnahme konnte das Gericht deshalb nur sicher annehmen, dass unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Nebenkläger verstrickt gewesen ist. Wer aber diese Auseinandersetzung begonnen hatte, ob tatsächlich Schläge mit einer Stange erfolgt sind und der offene Beinbruch auf diese Schläge mit der Stange zurückzuführen sind, konnte das Gericht nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant aus Notwehr gehandelt hat. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen und der Adhäsionsantrag des Nebenklägers abgewiesen. Mit dem Adhäsionsantrag hatte der nicht krankenversicherte Nebenkläger ärztliche Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000,00 € gefordert.

 
Strafrecht / Fahrerflucht

17. April 2012 Einstellung ohne Auflage bei Fahrerflucht

Unser Mandant ist Paketzusteller. Beim Ausparken hatte er ein anderes Fahrzeug in Berlin-Köpenick beschädigt. Anwesende Zeugen hatten unseren Mandanten auf den Zusammenstoß aufmerksam gemacht. Trotzdem ist er weitergefahren. Hierdurch hat er eine Fahrerflucht / Unfallflucht begangen. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher weder strafrechtlich, noch verkehrsrechtlich aufgefallen sei. Auch ist unser Mandant beruflich auf den Führerschein angewiesen. Die Amtsanwältin war deshalb bereit, das Verfahren ohne Auflagen gem. § 153 StPO einzustellen

 
Strafrecht / Diebstahl

19. März 2012 Freispruch bei mehreren Diebstahlsvorwürfen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren bereits zahlreicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandanten angeklagt, weil er im März 2011 sechs Mal im Einzelhandel (Supermarkt) beim Diebstahl erwischt worden und im Juni 2011 in eine Wohnung eingebrochen sein soll (Wohnungseinbruchdiebstahl). Bei den Diebstahlstaten im Einzelhandel hatte sich der Täter mit dem Personalausweis unseres Mandanten ausgewiesen. Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde unser Mandant durch einen Tatzeugen auf einem Foto wiedererkannt. In der Hauptverhandlung verlas Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung unseres Mandanten. In dieser bestritt unser Mandant die Tatvorwürfe. Zu den Diebstahlstaten im Supermarkt gab unser Mandant an, dass er sein Portemonnaie, in welchem sich auch sein Personalausweis befunden hatte, bei einem Bekannten seines Cousins vergessen und das Portemonnaie erst ca. sechs Wochen später wieder erhalten hatte. Eine Erklärung zum Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde nicht abgeben. Aufgrund der Einlassung unseres Mandanten wurde der Cousin als Zeuge vernommen. Im Beistand eines anwaltlichen Zeugenbeistandes bestätigte der Cousin, dass unser Mandant sein Portemonnaie bei einem Bekannten vergessen hatte und der Cousin unserem Mandanten das Portemonnaie nach ca. 6 Wochen wieder ausgehändigt hatte. Weitergehende Angaben wurden durch den Zeugen nicht gemacht. Er berief sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil die Möglichkeit bestand, dass er durch weitergehende Angaben selbst eine Straftat offenbaren müsste. Nach der Aussage des Cousins konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Cousin oder der unbekannt gebliebene Bekannte die Diebstähle begangen hatte und hierbei den Personalausweis unseres Mandanten der Polizei vorgelegt hatte. Der Tatzeuge des Wohnungseinbruchdiebstahls konnte dann im Rahmen der Befragung durch Rechtsanwalt Dietrich nicht mehr sicher angeben, ob unser Mandant die damals am Tatort wahrgenommene Person gewesen ist. Deshalb erfolgte in allen Anklagepunkten Freispruch. Aufgrund der vielen Vorstrafen hatte eine sehr hohe Strafe gedroht.

 
Strafrecht / Diebstahl

12. März 2012 Freispruch vom Diebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde angeklagt, in einem Drogeriemarkt in Berlin gemeinschaftlich mit einem Bekannten gestohlen zu haben. Hierbei hatte sich der Bekannte verschiedenste Kosmetikartikel in seine mitgeführte Tasche gesteckt. Unser Mandant soll die Verkäuferin abgelenkt haben. Das Geschehen wurde durch einen Ladendetektiv beobachtet. Der Ladendetektiv führte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten aus, dass unser Mandant im Laden immer wieder Kontakt mit seinem Bekannten aufgenommen und danach die Verkäuferin in ein Gespräch verwickelt habe. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Rechtsanwalt Dietrich führte in seinem Plädoyer aus, dass die Ausführungen des Detektivs lediglich Mutmaßungen seien und ein Nachweis eines gemeinschaftlichen Diebstahls nicht zu führen sei. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

 
Bußgeld / Überschreitung Geschwindigkeit

27. Februar 2012 Kein Entzug der Fahrerlaubnis trotz 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg

Mit 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) verliert man seinen Führerschein. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er erfahren hatte, dass sein Punktekonto in Flensburg 18 Punkte erreicht hat. Rechtsanwalt Dietrich erforderte zunächst eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Die Eintragungen des Auszuges besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten. An eine Eintragung hatte unser Mandant keine Erinnerung. Der Eintragung lag zugrunde, dass unser Mandant die zulässige Geschwindigkeit im Land Brandenburg überschritten haben soll. Für diese Überschreitung der Geschwindigkeit hatte unser Mandant laut dem Punktesystem des Bußgeldkatalogs einen Punkt erhalten. Da sich unser Mandant an diese Eintragung nicht erinnern konnte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Auch legte er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch, häufig auch Widerspruch genannt, ein. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant mit seiner Ehefrau in Trennung leben würde und zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides bereits in einer eigenen Wohnung gelebt habe. Deshalb würde noch keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides vorliegen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung wurde von der Bußgeldstelle mit der Begründung abgelehnt, unser Mandant sei zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides unter der Zustelladresse polizeilich gemeldet gewesen und das Bußgeld sei vom Konto unseres Mandanten bezahlt worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte gegen den ablehnenden Bescheid richterliche Entscheidung. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die (Noch)-Ehefrau unseres Mandanten das Bußgeld vom Konto unseres Mandanten bezahlt habe. Darüber hinaus sei nicht die polizeiliche Anmeldung, sondern die tatsächlichen Wohnverhältnisse für die Zustellung eines Bußgeldbescheides maßgeblich. Das Amtsgericht Oranienburg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und gewährte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Hierauf nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt mit dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich einigte sich mit dem Gericht, dass das Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld von 35,00 € reduziert wird. Ein Verwarnungsgeld von 35,00 € führt nicht zu einem Eintrag in das VZR, so dass unser Mandant nun seinen Führerschein behalten darf. Als Berufskraftfahrer war er hierüber sehr glücklich. Mittlerweile wurden aufgrund von Maximalfristen bereits 6 Punkte vom Punktekonto gelöscht.

 
Strafrecht / Fahrerflucht

24. Januar 2012 Einstellung bei Unfallflucht

Unser Mandant hatte mit seinem PKW eine Radfahrerin in Berlin-Kreuzberg angerfahren. Er ist nicht angehalten, sondern weitergefahren. Die Radfahrerin ist gestürzt und hatte sich verletzt. Hierdurch hat unser Mandant eine Fahrerflucht begangen. Durch einen Zeugen wurde das Kennzeichen vom PKW unseres Mandanten notiert. Aufgrund einer polizeilichen Vorladung hatte unser Mandant eingeräumt, den PKW zum Tatzeitpunkt geführt zu haben. Aufgrund der Verletzungen der Radfahrerin wurde ihm der Führerschein abgenommen (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis). Nachdem ihm der Führerschein weggenommen worden ist, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Gericht. Er wies darauf hin, dass unser Mandant bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist. In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt und der Führerschein sofort wieder unserem Mandanten ausgehändigt.