Tätigkeitsschwerpunkte der Strafrechtskanzlei Dietrich
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere die Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB), das Betäubungsmittelstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Jugendstrafrecht.
Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
Zu den Tatvorwürfen nach dem Strafgesetzbuch gehören insbesondere Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Untreue, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Mord und Totschlag, Stalking sowie die Sexualstraftaten.
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Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Dietrich Mandanten, denen z. B. der Besitz von Betäubungsmitteln, der Erwerb von Drogen und der Verkauf von Drogen vorgeworfen wird. Das Betäubungsmittelstrafrecht befindet sich im Betäubungsmittelgesetz (BtmG).
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Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Mandanten, denen ein verkehrsstrafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht finden sich z. B. im StGB, wie z. B. die Trunkenheit im Verkehr, und im Straßenverkehrsgesetz, wie z. B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich ist beruflich auf den Führerschein angewiesen. Vor diesem Hintergrund liegt ihm das Verkehrsstrafrechtsstrafrecht am Herzen.
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Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Dietrich vertritt zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen des sogenannten Jugendstrafrechts. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält eigenständige Regelungen über das Strafverfahren und die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese weichen stark von den Vorschriften im Erwachsenenstrafverfahren ab.
Weitere Informationen zum Jugendstrafrecht finden Sie hier
EU-Haftbefehl
DRechtsanwalt Dietrich kümmert sich ebenfalls um die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit internationalen Haftbefehlen und europäischen Haftbefehlen (EU-Haftbefehlen). Hierbei vertritt Strafverteidiger Dietrich Mandanten, welche aufgrund eines internationalen Haftbefehls oder eines europäischen Haftbefehls (EU-Haftbefehl) von Deutschland an einen anderen Staat oder von einem anderen Staat an Deutschland ausgeliefert werden sollen.
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Gnadengesuche / Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind Gnadengesuche und Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Durch einen erfolgreichen Gnadenantrag oder ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren lassen sich rechtskräftige Entscheidungen nachträglich in unterschiedlicher Form wieder abändern.
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 Steffen Dietrich